| Der ungestörte Bauablauf

Die gesamtschuldnerische Haftung des Architekten

So sehr „der ungestörte Bauablauf“ Wunsch eines jeden Architekten, der ausführenden Firmen und nicht zuletzt eines jeden Bauherren ist, so sehr stellt gerade dieser Wunsch alle Beteiligten vor große Herausforderungen.

Alleine die rechtliche Situation trägt, fasst man sie in nüchterne Zahlen, kafkaeske Züge. So wies Roland Heese, Verbands- und Kooperationsmanagement Bau, VHV Allgemeine Versicherung AG, zu Beginn seines Beitrages darauf hin, dass sich von mehr als 30.000 in Deutschland geltenden

DIN-Vorschriften rund 3.000 alleine auf das Bauen beziehen. Täglich werden rund 100 DIN-Vorschriften geändert, neugefasst oder neu eingeführt. Hinzu kommen die eingeführten Regeln der Technik. Insgesamt eröffnet sich alleine durch dieses kaum überschaubare Regelwerk nicht nur ein breites Potential für nicht norm- oder regelkonforme Bauausführungen, sondern auch für rechtliche Auseinandersetzungen, bei denen die Architekten nicht selten über das Instrument der gesamtschuldnerischen Haftung in Anspruch genommen werden. Roland Heese zeigte auf, wie über eine gute Dokumentation, baubegleitende externe Gutachten und eine Versicherungslösung auf Seiten des ausführenden Bauunternehmens für alle Beteiligten Risiken abgefangen und das Entstehen eines mangelfreien Baus gefördert werden kann.


Ernst Wolfgang Eichler, Vizepräsident der Architektenkammer, steuerte einen Erfahrungsbericht aus der Sicht des Architekten bei. Er schilderte zwei praktische Fälle, in denen er die Inanspruchnahme bei im Bauprozess oder in den ersten Jahren des Betriebes aufgetretenen Schäden für sein Büro abwehren konnte. Dies gelang aufgrund von Maßnahmen, mit denen er bereits im Verlauf von Vertragsgestaltung, Planung, Ausschreibung und Bauausführung sein Risiko der Inanspruchnahme minimierte. Auch er verwies auf das zentrale Instrument der sauberen Dokumentation, zeigte jedoch auch die entscheidende Bedeutung der richtigen Reihenfolge auf: Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung sollten – so Eichler – hintereinander stattfinden, nicht im Zuge der Bauausführung revidiert oder auf der Baustelle „on the fly“ zusammengefasst werden. Eine Selbstverständlichkeit, die allzu oft aufgrund von Verzögerungen, die häufig genug nicht das planende Büro zu vertreten hat, aufgegeben wird. Im Schadenfall kann jedoch genau dies für das Büro zum veritablen Haftungsproblem werden. Weitere Instrumente, das Haftungsrisiko zu begrenzen sind ein Qualitätsmanagementsystem und die aktive Kommunikation im Schadenfall. Wenn es trotz aller Sorgfalt zu Problemen im Bauablauf oder nach Fertigstellung kommt, riet Eichler zu einer frühzeitigen und umfassenden Kommunikation mit dem Bauherren und ganz besonders der zuständigen Berufshaftpflichtversicherung.

Die anschließende Diskussionsrunde gab Gelegenheit, Einzelfragen zu vertiefen und die eine oder andere eigene Erfahrung beizusteuern.

Die VHV Allgemeine Versicherung AG und das Zentrum Baukultur Rheinland-Pfalz luden ein zum Vortragsabend | Der ungestörte Bauablauf | Sicherung von Qualität beim Planen und Bauen am 29. September 2016.

Einladung

Termin

Donnerstag, 29. September 2016

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