| Gesamtschuldnerische Haftung des Architekten

Vortragsabend zum Werkvertragsrecht

Am 27. November 2014 veranstalteten die VHV Allgemeine Versicherung AG und das Zentrum Baukultur Rheinland-Pfalz im Brückenturm Mainz gemeinsam die Vortragsveranstaltung "'Gesamtschuldnerische Haftung' des Architekten". Zur Begrüßung sprach Gerold Reker, Präsident der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Wenn es um eine "gesamtschuldnerische Haftung“ geht, fühlen sich Architekten nicht selten für Schäden verhaftet, für die ein anderer vor Gericht gehört. Die Vortragsveranstaltung setzte sich unter anderem mit der Frage auseinander, ob dies tatsächlich so zutrifft oder ob hier ein Missverständnis vorliegt und wo das Problem und die Lösung eigentlich zu suchen sind.Dazu sprach Michael Halstenberg, Leiter VHV Verbands und Kooperationsmanagement Bau.

Im zweiten Teil des Abends ging es um das Thema Nachträge. So prägt der Streit um Nachträge immer häufiger das Bild auf der Baustelle. Wirtschaftlich widerstreitende Interessen der Baubeteiligten treffen aufeinander und belasten die Baudurchführung. Am Beispiel des öffentlichen Hochbaus in Rheinland-Pfalz erklärte Hendrik Beiersdorf, Leiter Stabsstelle Interne Revision /Recht und Verträge beim Landesbetrieb LBB die Grundlagen für Nachträge und zeigte Wege auf, wie mit diesem Problem umgegangen werden kann.

Termin

Donnerstag, 27. November 2014

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